• Eltern
  • Krankmeldung/ Beurlaubung
Krankmeldung
 
Kann Ihr Kind wegen Erkrankung den Unterricht nicht besuchen, nutzen Sie bitte zuverlässig eine der beiden folgenden Optionen:
 
  • Online-Krankmeldung über die ClaXss-Infoline: Ab diesem Schuljahr erproben wir unter anderem die Möglichkeit der Online-Krankmeldung. Sie können über Ihren bereits bestehenden ClaXss-Account Ihr Kind zu einem für Sie passenden Zeitpunkt (auch bereits vorab) krankmelden. Spätestens sollte allerdings die Krankmeldung zuverlässig bis 08:00 Uhr am betroffenen Schultag erfolgen. Eine genaue Anleitung sowie Hinweise zur Online-Krankmeldung sind auf unserer Homepage zu finden (Menüpunkt „ClaXss“; Link: https://www.realschule-oberding.de/index.php/claxss).
oder
 
  • Telefonische Krankmeldung: Verständigen Sie bitte am Morgen bis spätestens 08:00 Uhr zuverlässig telefonisch das Sekretariat der Schule (ggf. per Anrufbeantworter), damit wir Bescheid wissen. In diesem Fall benötigen wir zudem eine schriftliche Entschuldigung (Unter dem Menüpunkt "Formulare/Downloads": Vorlage für Krankmeldungen und Beurlaubungen), die Sie uns bitte per Fax oder über Ihr Kind beim Wiederbesuch der Schule zukommen lassen.
Entschuldigungen per E-Mail sind grundsätzlich nicht möglich.
Falls sich die Erkrankung über mehr als drei Unterrichtstage erstreckt, lassen Sie der Schule bitte ein ärztliches Attest zukommen. Bei einer Online-Krankmeldung kann ein Attest hochgeladen werden.
 
 
Beurlaubung
 
Unterrichtsbefreiungen können nur aus triftigen Gründen mittels rechtzeitig (i. d. Regel mindestens acht Tage vorher) und schriftlich vorgelegtem Antrag von der Schulleitung genehmigt werden. Unterrichtsbefreiungen aus Urlaubsgründen für die Tage vor Ferienbeginn und im Anschluss an Ferien sind durch die Schulordnung nicht vorgesehen und können deshalb nicht genehmigt werden.
Nutzen Sie für eine Beurlaubung/Unterrichtsbefreiung eine der beiden folgenden Optionen:
 
  • Online-Beurlaubung beantragen: Ab diesem Schuljahr erproben wir unter anderem die Möglichkeit der Online-Beurlaubung. Sie können über Ihren bereits bestehenden ClaXss-Account für Ihr Kind eine Beurlaubung beantragen. Eine genaue Anleitung sowie Hinweise zur Online-Beurlaubung sind auf unserer Homepage zu finden (Menüpunkt „ClaXss“; Link: https://www.realschule-oberding.de/index.php/claxss). Wichtig: Eine Online-Beurlaubung muss genehmigt werden. Eine Mitteilung über den Bearbeitungsstand Ihres gestellten Antrages (Genehmigung/Ablehnung) erhalten Sie per E-Mail. Zudem können Sie den aktuellen Status innerhalb Ihres ClaXss-Accounts einsehen (Genaueres s. Anleitung).
oder
 
  • Schriftliche Beantragung einer Beurlaubung mittels „Formular für Krankmeldungen bzw. Unterrichtsbefreiungen: Das Formular erhält Ihr Kind im Sekretariat, zudem ist es über die Schulhomepage (Menüpunkt „Formulare/Downloads“ > „Krankmeldung/Beurlaubung“; Link) abrufbar. Auf diesem Weg gestellte Anträge gelten als genehmigt, insofern keine zeitnahe Rückmeldung von unserer Seite erfolgt. Sollte der Antrag auf Beurlaubung nicht genehmigt werden können, erfolgt eine Rückmeldung durch das Sekretariat.
Die rechtlichen Bestimmungen finden Sie in § 39 der Bayerischen Realschulordnung: „Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Im Fall fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Wird das Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Fällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. Den Schülerinnen und Schülern ist ausreichende Gelegenheit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten und zur Wahrnehmung religiöser Veranstaltungen auch außerhalb der Schule zu geben.“

Staatliche Realschule Oberding - Hauptstraße 56 - 85445 Oberding - Telefon: 08122 55371-0 - Fax: 08122 55371-199 - E-Mail: verwaltung@realschule-oberding.de

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